GdB-Rechner Autismus

GdB-Rechner bei Autismus
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GdB-Rechner bei Autismus

Der GdB bei Autismus richtet sich nicht nach der Diagnose allein, sondern nach den sozialen Anpassungsschwierigkeiten im Alltag – so legt es die Versorgungsmedizin-Verordnung fest. Dieser Rechner orientiert sich an den vier offiziellen Bewertungsstufen und gibt eine erste Einschätzung, welcher GdB-Bereich realistisch sein könnte.

Frage 1 von 10
Geschätzter Bereich
GdB 50–70
Mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten

Was das bedeutet

Basis: Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage zu § 2, Teil B Nr. 3.5.1 (Tiefgreifende Entwicklungsstörungen)
⚠️ Hinweis: Diese Einschätzung ersetzt keine ärztliche Begutachtung und keinen offiziellen Bescheid des Versorgungsamts. Der tatsächliche GdB wird individuell anhand ärztlicher Gutachten und Befunde festgestellt.
FAQ – GdB-Rechner bei Autismus
Häufige Fragen · GdB bei Autismus

Fragen zum GdB-Rechner und zum Grad der Behinderung

Wie hoch der GdB bei Autismus ausfallen kann, was Begleitdiagnosen bewirken und welche Merkzeichen relevant sind – die wichtigsten Fragen verständlich beantwortet.

Grundlagen zum GdB

Wie hoch ist der GdB bei Autismus normalerweise?

Es gibt keinen festen GdB für Autismus. Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) unterscheidet in Teil B Nr. 3.5.1 vier Stufen: ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten GdB 10–20, leichte Anpassungsschwierigkeiten GdB 30–40, mittlere GdB 50–70, schwere GdB 80–100. Entscheidend ist immer die konkrete Auswirkung im Alltag, nicht die Diagnose allein.

Ab welchem GdB gilt man als schwerbehindert?

Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert und kann beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Bei einem GdB von 30 oder 40 reicht es für den Ausweis nicht – hier kommt stattdessen unter Umständen eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen in Betracht.

Rechner & Einschätzung

Was bringt der GdB-Rechner konkret?

Der Rechner ordnet Angaben zu Kommunikation, Selbstständigkeit, Reizverarbeitung, Umgang mit Veränderungen und Verhalten den vier offiziellen VersMedV-Stufen zu und zeigt einen Orientierungswert. Er hilft, die eigene Situation vor einem Antrag besser einzuschätzen und relevante Alltagsbeispiele gezielter zu dokumentieren.

Ersetzt der GdB-Rechner die ärztliche Begutachtung?

Nein. Der Rechner ist ausschließlich eine erste Orientierung. Die verbindliche Feststellung des GdB trifft immer das Versorgungsamt auf Basis ärztlicher Gutachten und Befunde – dokumentiere deshalb konkrete Alltagssituationen möglichst genau.

Begleitdiagnosen & Merkzeichen

Werden Begleitdiagnosen beim Gesamt-GdB addiert?

Nein. Für ADHS, Angststörungen, Depression, Intelligenzminderung oder andere Diagnosen wird jeweils ein eigener Einzel-GdB gebildet. Das Versorgungsamt addiert diese Werte nicht, sondern bildet einen Gesamt-GdB anhand der wechselseitigen Auswirkungen. Wichtig ist, alle Diagnosen einzeln im Antrag zu benennen und mit ärztlichen Befunden zu belegen.

Welche Merkzeichen sind bei Autismus relevant?

Am häufigsten relevant sind Merkzeichen H (Hilflosigkeit) und B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson). Bei Kindern und Jugendlichen mit einer allein durch Autismus begründeten GdB von mindestens 50 wird bis zum 18. Lebensjahr regelhaft Hilflosigkeit angenommen und damit das Merkzeichen H anerkannt.

Antrag, Gleichstellung & Widerspruch

Was bedeutet Gleichstellung bei einem GdB von 30 oder 40?

Wer einen GdB von 30 oder 40 hat und ohne Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten kann, kann bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen (§ 2 Abs. 3 SGB IX). Damit gelten unter anderem der besondere Kündigungsschutz und Zugang zu Förderleistungen – allerdings kein Anspruch auf Zusatzurlaub oder den Schwerbehindertenausweis selbst.

Was tun bei einem zu niedrig festgesetzten GdB?

Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids kann schriftlich Widerspruch beim Versorgungsamt eingelegt werden. Ein fristwahrender Satz reicht zunächst aus, die ausführliche Begründung mit konkreten Alltagsbeispielen und aktuellen ärztlichen Befunden kann nachgereicht werden. Bei Ablehnung des Widerspruchs ist eine kostenlose Klage vor dem Sozialgericht möglich.

Hinweis: Diese FAQ ersetzt keine Rechtsberatung. Die verbindliche Feststellung des GdB und der Merkzeichen trifft immer das zuständige Versorgungsamt auf Basis ärztlicher Gutachten und Befunde.